Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn bei Ihren Mandanten sensible Daten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden oder der Datenschutz bzw. die Netzwerksicherheit verletzt wird.